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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle Stuteneigentümer, die im Prospekt 2012 aufgeführten Hengste zu Besamung Ihrer Stute in Anspruch nehmen, erkennen nachstehende Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbedingungen an: Es gelten die Deck- bzw. Besamungsbedingungen der Oldenburger Privathengsthalter. Die Decksaison beginnt am 1. Februar und endet am 31. Juli.

Ihre Samenbestellung erbitten wir bis 9.30 Uhr für den Samenversand am gleichen Tag. Für holländische Hengste am Vortag bis 19 Uhr. Aus der Samenbestellung müssen folgende Angaben ersichtlich sein: gewünschter Hengst, Angaben zur Stute (Name, Abstammung, Lebensnummer, etc), die vollständige Anschrift des Stutenbesitzers und die Versandanschrift.

Die entsprechenden Deckscheine sind zu Beginn der Saison beim Hengsthalter einzureichen. Die Decktaxen sind nach Rechnungserstellung fällig. Die Aushändigung des Deckscheines, sowie die Weitergabe an den Verband erfolgt erst bei beglichener Deckgeld- und Versandkostenrechnung.

Bei Samenversand von Jazz und Jack Sparrow nur gegen Vorkasse an Triple V (Bitte erfragen Sie die genauen Deckbedingungen dieser Hengste). Die Versandkosten werden gesondert berechnet und gehen zu Lasten des Züchters, bitte erfragen Sie die genauen Kosten. Bei stark frequentierten Hengsten behalten wir uns vor nur 2 Besamungen pro Rosse abzugeben. Sollte ein Hengst im Laufe der Decksaison aus besonderen Gründen nicht zur Verfügung stehen, kann, wenn möglich, TG-Sperma eingesetzt werden oder auf Wunsch ein anderer Hengst der Station genutzt werden. Anspruch auf Rückzahlung des Deckgeldes besteht nicht.

Für Stuten die von den Hengsten Serano Gold, Sungold, Rosengold, Hancock, Schwarzgold und Diamo Gold nicht aufgenommen haben, wird in der nächsten Saison (2013) die Hälfte des im Vorjahres bezahlten Deckgeldes angerechnet, sofern bis zum 1.12. des Jahres eine tierärztliche Bescheinigung vorliegt. Liegt diese Bescheinigung nicht vor, so ist eine Anrechnung leider nicht möglich. Für Stuten, die von dem Hengst Wynton, Davino und Chagall nicht aufgenommen haben, werden 650,-€ zzgl. 7% Mwst. Deckgeld zurückerstattet, sofern bis zum 01.09.2012 eine tierärztliche Bescheinigung vorliegt. Für Stuten, die von dem Hengst Dark President nicht aufgenommen haben, werden 550,-€ zzgl. 7% Mwst. Deckgeld zurückerstattet, sofern bis zum 01.09.2012 eine tierärztliche Bescheinigung vorliegt. Für Stuten, die von dem Hengst Jack Sparrow nicht aufgenommen haben, werden 1750,-€ zzgl. 6% Mwst. Deckgeld von Triple V zurückerstattet, sofern bis zum 01.09.2012 eine tierärztliche Bescheinigung vorliegt. Für Stuten, die von dem Hengst Jazz nicht aufgenommen haben, werden 1700,-€ zzgl. 6% Mwst. Deckgeld von Triple V zurückerstattet, sofern bis zum 01.09.2012 eine tierärztliche Bescheinigung vorliegt.

Für die Unterstellung der Stuten stehen Boxen zur Verfügung. Der Tagessatz für Stuten und Stuten mit Fohlen 10,-€. Die Unterstellung erfolgt auf Gefahr des Eigentümers. Der Hengsthalter haftet nur für Schäden, die durch ihn oder einen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Diese Haftung umfasst alle Schäden, die während der Einstellung der Stuten und der Zuführung der Stuten zu den Hengsten entstehen können. Für Schäden, die durch Dritte verursacht worden sind, haftet der Hengsthalter nicht. Zur Abdeckung des Risikos aus der Tierhalter- und Tierhüterhaftung hat der Eigentümer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Für die veterinärmedizinische Betreuung steht Frau Dr. Kirsten Schwenzer von der Tierklinik in Lüsche zur Verfügung. Tupferproben von güsten Stuten, ausgenommen Maidenstuten, sind erforderlich. Der Stuteneigentümer erklärt sich damit einverstanden, dass ein Fachtierarzt zu seinen Lasten hinzugezogen wird, sofern es der Hengsthalter für zweckdienlich hält. Gerichtstand und Erfüllungsort ist Oldenburg.

 

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